Sichere Elektroinstallation

 

Als Eigentümer, Vermieter oder Verwalter einer Liegenschaft sind Sie verantwortlich für die elektrischen Installationen und tragen damit die Verantwortung.

 

Durch die Einführung der Niederspannungsinstallationsverordnung kurz NIV wurde im Jahre 2007 festgelegt, dass alle Elektroinstallationen bis spätestens 2022 eine Konformitätserklärung vorweisen müssen. Die Liechtensteinischen Kraftwerke sind gesetzlich dazu verpflichtet, den Eingang dieser Nachweise zu überwachen und zu kontrollieren.

 

Elektrische Installationen, welche bei Einführung der NIV im Jahre 2007 bereits erstellt wurden, haben die Auflage die Konformität bis 2022 zu belegen (NIV Art.35).

 

Mit einer Konformitätserklärung von uns erhalten Sie die Bescheinigung, dass Ihre Installation nach den anerkannten Regeln der Technik erstellt und instand gehalten ist.

 

Zur LKW-Aufforderung der Konformitätserklärung